Es begann mal mit etwas Aufregung. Mal wieder hatte ein Kunde ein Abmahnschreiben erhalten. Er sollte einen bestimmten Euro-Betrag überweisen und durch diese Zahlung weit schlimmeres verhindern – man kennt das ja inzwischen.
Es gibt halt immer mal wieder Zeitgenossen, die herausfinden, dass Inhaber von Internetseiten sog. Google-Schriften verwenden, die nicht in der EU, sondern auf einem Server in USA gespeichert sind.
Unserem Kunden wurde jetzt vorgeworfen, dass er gegen das "allgemeine Persönlichkeitsrecht" verstößt und ba bla bla. Obwohl hier absolut unwissentlich gehandelt wurde, war der Anspruch auf den ersten Blick berechtigt.
Der Anruf mit der Frage "können Sie uns helfen?" folgte und wir konnten in der Tat helfen. Zuerst nahmen wir bei der Abmahnung den "Druck vom Kessel "und restaurierten dann in einem Zug die Internetseite, die total in Vergessenheit geraten war und mittlerweile ein großes Sicherheitsrisiko darstellte
Wir packten also die Inhalte zeitgemäß in einen Onepager, entschlackten die Seite und machten sie wieder fit für die Suchmaschinen.
Letztlich hat dann so ein blöder Abmahnversuch auch irgendwie sein Gutes ????