Kanzleimarketing gesucht? Agenturen für Rechtsberatung im Vergleich
Agenturen für Rechtsberatung im Vergleich
Kanzleimarketing meint die Außendarstellung von Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten: Website, Seiten zu Fachgebieten und Personen, Fachbeiträge, Porträts, Stellenanzeigen und die Kommunikation mit Mandantinnen und Mandanten. Um Rechtsberatung selbst geht es dabei nicht, und auch nicht um eine verbindliche berufsrechtliche Freigabe deiner Werbung; die bleibt Sache der Kanzlei. Hier stehen 1 gelistete Agenturen für Rechtsberatung aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Was ein Büro anbietet, steht in seinem Eintrag; ob die Zusammenarbeit trägt, klärst du im Gespräch.
Z PLUS M DIE MARKETING AGENTUR KG
Köln 5 bis 10 Mitarbeiter 2000
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Details anzeigenKanzleimarketing für Anwaltskanzleien und Notariate
Kanzleimarketing umfasst alles, womit eine Kanzlei nach außen sichtbar wird: die Website mit ihren Seiten zu Fachgebieten und Personen, Fachbeiträge und Mandanteninformationen, das Profil auf Karten- und Bewertungsdiensten, Vorträge und Veranstaltungen, dazu Stellenanzeigen für Nachwuchs und Assistenz. Auftraggeber sind Rechtsanwaltskanzleien jeder Größe, von der Einzelkanzlei bis zur Sozietät mit mehreren Standorten, und Notariate.
Die Branche hat Eigenheiten, die sie von gewöhnlichem Dienstleistungsmarketing trennen. Wer eine Kanzlei sucht, steckt oft in einer belastenden Lage. Verschwiegenheit gehört zum Kern des Berufs. Und für Werbung gelten berufsrechtliche Vorgaben, die eine Agentur kennen sollte, ohne sie verbindlich auslegen zu können.
Wer gibt in einer Sozietät die Texte frei?
In der Einzelkanzlei entscheidet die Anwältin oder der Anwalt selbst. In einer Sozietät ist der Weg länger: Die Partnerinnen und Partner verantworten ihre Fachgebiete, oft gibt es eine Kanzleimanagerin oder ein kleines Marketingteam, und über das gemeinsame Erscheinungsbild stimmt am Ende die Partnerrunde ab. Wer Kanzleimarketing an eine Agentur vergibt, legt deshalb vorher fest, wer Ansprechperson ist, wer inhaltlich freigibt und wer das letzte Wort hat. Fehlt diese Klärung, kreisen Entwürfe zwischen mehreren Büros, und jeder korrigiert den Text des anderen nach eigenem Geschmack.
Familienrecht klingt anders als Gesellschaftsrecht
Die Fachgebiete einer Kanzlei bestimmen, wen sie erreichen will und in welchem Ton. Im Familien-, Miet-, Arbeits- oder Verkehrsrecht sind es überwiegend Privatpersonen, die eine verständliche erste Orientierung suchen. Im Gesellschafts-, Steuer- oder Vergaberecht richten sich die Texte an Geschäftsführungen, Rechtsabteilungen und Berater, die auf fachliche Tiefe und Diskretion achten. Deckt eine Kanzlei beides ab, braucht die Website eine Gliederung, in der jedes Fachgebiet seine eigene Sprache behält, ohne dass der Auftritt zerfällt. Bezeichnungen, die eine besondere Qualifikation behaupten, sind in vielen Fällen an Voraussetzungen gebunden; ob sie erfüllt sind, klärt die Kanzlei, bevor eine solche Bezeichnung in einem Text steht.
Wo das Berufsrecht der Werbung Grenzen zieht
Für Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Notare gelten in Deutschland, Österreich und der Schweiz berufsrechtliche Vorgaben zur Werbung. Sie erlauben in der Regel eine sachliche Information über die berufliche Tätigkeit und ziehen irreführenden oder reißerischen Aussagen Grenzen. Für Notariate, die in den drei Ländern unterschiedlich organisiert sind, gelten häufig engere Grenzen als für Anwaltskanzleien. Die Einzelheiten unterscheiden sich nach Land, teils nach Kammerbezirk oder Kanton, und sie hängen vom konkreten Fall ab. Dieser Abschnitt ist deshalb keine Rechtsberatung. Die Verantwortung für jede Aussage bleibt bei der Kanzlei. Frag eine Agentur, wie sie Entwürfe zur berufsrechtlichen Durchsicht vorlegt, und plane diese Durchsicht im Ablauf ein.
Wie schreibt man für jemanden, der gerade eine Kündigung in der Hand hält?
Viele Mandantinnen und Mandanten kommen nicht freiwillig, sondern weil ein Schreiben, eine Frist oder ein Streit sie dazu bringt. Sie lesen Kanzleiseiten häufig auf dem Smartphone und wollen vor allem wissen, ob die Kanzlei für ihr Anliegen zuständig ist, wie der erste Kontakt abläuft und womit sie bei den Kosten rechnen müssen. Gute Mandantenkommunikation beantwortet das ohne Fachjargon und ohne Versprechen über den Ausgang eines Verfahrens. Für das Kanzleimarketing heißt das: ein Kontaktweg ohne lange Pflichtfelder, klare Hinweise zu Erreichbarkeit und Terminen und eine zügige Antwort. Unternehmensmandanten erwarten eher Rundschreiben zu neuen Entwicklungen und eine feste Ansprechperson.
Fachbeiträge im Kanzleimarketing: wer schreibt, wer zeichnet?
Ratgebertexte, Urteilsbesprechungen und kurze Erklärstücke zu häufigen Fragen sind im Kanzleimarketing ein naheliegendes Mittel, weil sie zeigen, wie eine Kanzlei denkt, bevor jemand sie anruft. Die fachliche Substanz liefert die Anwältin oder der Notar. Eine Agentur kann gliedern, kürzen, in verständliche Sprache bringen und für eine regelmäßige Veröffentlichung sorgen. Gezeichnet wird der Beitrag von der Kanzlei, und sie steht für seine juristische Richtigkeit ein. Ein Fachbeitrag ist keine Beratung im Einzelfall und sollte das auch sagen. Ein Stand-Datum zeigt, wann der Text zuletzt durchgesehen wurde, denn die Rechtsprechung entwickelt sich weiter. Klär vorab, ob die Agentur Entwürfe selbst schreibt oder nur redigiert, und wie viele Korrekturrunden das Angebot vorsieht.
Wenn Mandanten die Kanzlei öffentlich bewerten
Bewertungen auf Kartendiensten und Anwaltsportalen beeinflussen, wen Suchende zuerst anrufen. Für Kanzleien hat das Thema eine Besonderheit: Auf Kritik kann die Kanzlei meist nur allgemein antworten, weil die Verschwiegenheitspflicht es in aller Regel ausschließt, Einzelheiten eines Mandats öffentlich zu machen, auch wenn der Bewertende sie selbst schildert. Eine Agentur kann helfen, Antworten sachlich und ohne Rechtfertigungston zu formulieren und die Profile aktuell zu halten. Gekaufte oder selbst verfasste Bewertungen gehören nicht dazu. Ob und wie eine Kanzlei zufriedene Mandanten um eine Bewertung bitten darf, ist wiederum eine berufsrechtliche Frage, die je nach Land unterschiedlich beantwortet werden kann.
Was ein Dienstleister über laufende Mandate wissen darf
Vertraulichkeit gehört zu den Berufspflichten und reicht bis in die Zusammenarbeit mit externen Büros. Für Texte und Fallbeispiele braucht eine Agentur selten echte Mandatsdaten; anonymisierte oder abgewandelte Konstellationen genügen meist. Ob ein Mandant als Referenz genannt werden darf, klärst du vorher mit ihm selbst. Heikler sind technische Zugänge: Kontaktformulare, Terminbuchung und Postfächer transportieren personenbezogene und oft sensible Angaben. Kläre deshalb, wer auf diese Daten zugreifen kann, wo sie gespeichert werden und welche Vereinbarung zur Vertraulichkeit und zur Datenverarbeitung du mit dem Dienstleister schließt. Was im Einzelnen nötig ist, hängt vom Land und vom Fall ab.
Gestaltung, Website, Porträts: wer an einem Kanzleiauftritt mitarbeitet
Je nach Vorhaben verteilt sich Kanzleimarketing auf unterschiedliche Anbieter. Büros für Erscheinungsbild und Gestaltung kommen zum Zug, wenn Logo, Briefpapier und Schriftsatzvorlagen neu entstehen. Teams für Webentwicklung bauen oder erneuern die Website, Textbüros schreiben Fachgebietsseiten und Beiträge, Fotografinnen und Fotografen liefern Porträts und Bilder der Kanzleiräume. Sollen bestimmte Fachgebiete gezielt beworben werden, kommen Dienstleister für Anzeigen in Suchmaschinen hinzu. Für Stellenanzeigen lohnt der Blick auf die Begriffe der drei Länder: In Deutschland bewerben sich Referendarinnen und Referendare, in Österreich Konzipientinnen und Konzipienten, in der Schweiz Substitutinnen und Substituten. Ob eine Agentur alles bündelt oder du mehrere Spezialisten koordinierst: Klar sein muss, wer die Gesamtlinie hält. Domains, Konten und Dateien sollten auf die Kanzlei laufen.
Den ersten Kontakt aufnehmen, ohne die Auswahl abzugeben
Für den nächsten Schritt hast du zwei gleichwertige Wege. Du kannst die gelisteten Agenturen für Rechtsberatung selbst durchsehen, nach Leistungen und Standort eingrenzen und die Büros, die dich ansprechen, direkt kontaktieren; dann behältst du die Auswahl vollständig in der Hand. Oder du schilderst dein Vorhaben einmal in einer kostenlosen, unverbindlichen Anfrage, mit Fachgebieten, Umfang und Freigabeweg; interessierte Anbieter können sich darauf bei dir melden, und du musst nicht jeden einzeln ansprechen. Die Auswahl triffst in beiden Fällen du. Plätze in der Liste sind nicht käuflich, die Reihenfolge folgt keinem Werbebudget. Das Verzeichnis listet und sortiert die Einträge; eine Prüfung oder Bewertung der Anbieter findet nicht statt. Ob ein Büro schon für Kanzleien gearbeitet hat und wie es mit berufsrechtlichen Vorgaben umgeht, klärst du im Gespräch und an Arbeitsproben.